Frühpädagigik

Kita-Campus

Kita-Campus

Auf meiner Webseite Kita-Campus biete ich frühpädagogischen Fachkräften, Tagespflegepersonen sowie Kitaleitungen Fortbildungen zu vielfältigen Themen in Form von E-Learning-Kursen an. Unsere Kurse können zum Beispiel zur individuellen Fort- und Weiterbildung, als Wissenspool oder als Diskussionsgrundlage für Teamsitzungen genutzt werden. Unser Bildungsangebot ist weiterhin interessant für Träger von Einrichtungen (z.B. unsere Lebensmittelhygiene-Kurse), Bildungsträger/-anbieter (z.B. zur Berufsorientierung), Fachberatung und viele andere, deren Kunden wiederum Einrichtungen mit frühpädagogischen Fachkräften sind.

Die Idee

…zu einer Online-Lernplattform hatte ich schon vor einigen Jahren. Konkret wurde es dann im Jahr 2014, in dem ich zusammen mit meinem Mann die Webseite entwickelt und wir erste Kurse produziert haben. Mittlerweile sind wir ein kleines Team und arbeiten regelmäßig mit anderen Autorinnen und Autoren zusammen.

Wir haben ein Team filmisch begleitet, das unsere E-Learning-Kurse für eine Teamfortbildung nutzt:

Claudia ist auf der Suche nach einem interessanten und preiswerten Online-Lernangebot:

Unsere kostenlosen Kurse

"Da waren's nur noch fünf…" - Umgang mit Personalausfällen in der Kita

"Da waren's nur noch fünf…" - Umgang mit Personalausfällen in der Kita

Personalausfälle kennt jedes Kita-Team und es stellt immer eine Herausforderung dar, damit umzugehen ohne alle die, die nicht ausfallen, zu sehr zu belasten. In diesem Kurs zeigen wir Methoden und Möglichkeiten auf, die bereits im Vorfeld ergriffen werden können. Ziel ist es, in einer konkreten Not-Situation handlungssicher agieren zu können.

Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG), Version 2023

Folgebelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Der Arbeitgeber/Träger hat gemäß Infektionsschutzgesetz alle Personen in seiner Einrichtung, die zum Kreis der Personen mit Erstbelehrung gehören zu belehren. Er kann diese Aufgabe auch delegieren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren und der zuständigen Behörde nachzuweisen. Turnus der Folgebelehrung: nach Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von drei Monaten, danach im Abstand von zwei Jahren.